PresseEcht Erzgebirge nur echt mit dem Reiterlein
Presseinformation
Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller e.V.

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Streit um „Erzgebirge-Nussknacker“

Ende eines jahrelangen Rechtsstreits mit Onlinehandler Pearl

Karlsruhe/Olbernhau, 18. September 2025 – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beschwerde des Hamburger Onlinehändlers Pearl gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zurückgewiesen. Streitpunkt war die Bezeichnung „Nussknacker im Erzgebirge-Stil“ für preisgünstige Importprodukte aus Fernost. Das Urteil stärkt den Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller e. V. nach einem jahrelangen Rechtsstreit.

Bereits das Landgericht Leipzig sowie das Oberlandesgericht Dresden hatten festgestellt, dass die Verwendung der Bezeichnung „im Erzgebirge-Stil“ eine unzulässige Ausnutzung des guten Rufs erzgebirgischer Originale darstellt und damit den fairen Wettbewerb verletzt. Mit der Entscheidung des BGH ist das Urteil vom 4. November 2024 nun rechtskräftig. Neben der Unterlassungspflicht muss Pearl sämtliche Kosten des Verfahrens tragen.

„Das OLG Dresden und letztlich auch der BGH haben erneut bestätigt: Wo Erzgebirge draufsteht, muss auch zu 100 Prozent Erzgebirge drin sein – ohne Ausnahme. Immer wieder versuchen Anbieter, mit neuen Begriffen unseren guten Ruf auszunutzen. Doch bislang sind alle Versuche gescheitert. Mit diesem Urteil haben wir eine wichtige Grundlage geschaffen, um uns auch in künftigen Fällen klar zu wehren“, erklärt Frederic Günther, Geschäftsführer des Verbands.

Der Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller e. V. setzt sich seit seiner Gründung 1990 für den Schutz des Erzgebirgischen Kunsthandwerks® ein. Neben der Führung zahlreicher Wettbewerbsprozesse unterstützt er seine rund 50 Mitglieder auch in urheberrechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere bei der Abwehr von Produktkopien aus Fernost.